Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  
  amiko GmbH-Leipzig, Stand 5. Oktober 1999  
 
Übersicht
  1. Allgemeines
  2. Preise
  3. Angebot, Vertragsabschluß
  4. Lieferbedingungen
  5. Versand und Gefahrenübergänge
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Datensicherheit, Datenschutz
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Garantiebestimmungen, Haftungsausschluß
  10. Schadensersatz
  11. Software
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  13. Sonstiges


1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns. Fremde Vertragsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Annahme dieser Bedingungen.

Diese Bedienungen gelten auch für die weiteren Geschäftsverbindungen. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugänglich waren oder zugegangen sind.

Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der amiko GmbH-Leipzig zumutbar sind. Masse, Zeichnungen und Abbildungen in amiko - Unterlagen sind nicht verbindlich.



2. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, Frachtversicherung und der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Leipzig oder direkt ab Hersteller. Die Berechnung erfolgt zu den Listenpreisen, die am Versandtag gelten.



3. Angebot, Vertragsabschluß

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine von Kunden unterzeichnete Bestellung ist verbindlich. Wir sind berechtigt, innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung diese anzunehmen. Die Lieferung und Rechnungsstellung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Installation und Bereitstellung eines Systems zustande, welches konkret im Auftrag beschrieben ist. Dieser wird gemäß der im Auftrag angegebenen Preise abgerechnet, Preiserhöhungen während der Laufzeit sind ausgeschlossen. Der Vertrag ist vom Kunden bis zu 30 Tage vor Arbeitsbeginn kündbar, jedoch erheben wir in diesem Fall eine Kostenpauschale von 30% des im Vertrag vereinbartem Honorars.

Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Im Falle von technischen Problemen, die eine Durchführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist die Firma amiko GmbH-Leipzig berechtigt, Teile, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Sind für diesen Vertrag Vorauszahlungen eingegangen, werden diese erstattet. Erhobenen oder angefallene Kosten trägt der Auftraggeber. Sind Vorauszahlungen eingegangen und Kosten entstanden, werden diese gegeneinander verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.



4. Lieferbedingungen

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind anzugeben. Wir sind bemüht, Termine einzuhalten. Der Termin gilt als eingehalten, wenn dem Käufer die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde. Im Fall einer unvorhergesehenen, außergewöhnlichen und unverschuldeten Situation z. B. Betriebsstörung, Feuer, Wasser, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Transportmitteln, behördlichen Eingriffen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten auftreten, verlängert sich die Lieferung um eine angemessene Zeit. Liefern wir auch nach dieser verlängerten Frist nicht, dann kann der Käufer uns eine angemessene Frist setzen und nach fruchtlosen Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten.

Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von jeder Lieferverpflichtung frei. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt - sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist -, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% pro Woche vollendeten Verzugs, im ganzen aber höchstens 10% vom Wert desjenigen Teils der Leistungen oder Lieferungen zu verlangen, die Infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden können. Entschädigungen über 10% sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Frist bleibt unberührt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.



5. Versand und Gefahrenübergänge

Mit der Übergabe der Leistung oder der Waren an die den Transport ausführenden Personen gehen alle Gefahren auf den Käufer über, amiko versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dies vom Käufer gewünscht und schriftlich bekanntgegeben wird.

Bei Sendungen an die amiko GmbH-Leipzig trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei amiko GmbH-Leipzig, sowie die gesamten Transportkosten.



6. Zahlungsbedingungen

Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu berechnen.

Für den Fall, daß der im Auftrag festgelegte Arbeitsumfang überschritten wird, berechnen wir einen Aufschlag von 200,-DM pro Arbeitsstunde zuzüglich weiterer anfallender Kosten. Alle Entgelte sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung ohne Abzug fällig.

Tritt beim Käufer eine Verschlechterung des Vermögens ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jeden Fall werden unsere sämtlichen Leistungen aus dem Vertrag sofort, fällig.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen dem Geschäftskonto der Firma amiko GmbH-Leipzig gutzuschreiben.



7. Datensicherheit, Datenschutz

Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übergeben werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen Zwecke verwenden. Mit Beendigung des Auftrages werden die an uns übergebenen Daten von uns vernichtet oder an den Auftraggeber, auf seinen ausdrücklichen Wunsch, zurückgegeben.

Wenn eine vom Auftraggeber benannte Vertrauensperson zur Pflege des erworbenen Produktes oder übergebenen Systems eine administrative Nutzerkennung und ein Paßwort erhalten hat, geht die Gefahr vollständig auf diese Person über. Diese Person ist verpflichtet, die Nutzerkennung sowie das Paßwort vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Paßwortes resultiert.

Bei Systemen, welche Daten in irgendeiner Form speichern, ist der Auftraggeber angehalten und verpflichtet, diese dem bestehendem Recht zu behandeln.



8. Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen erfolgreicher Einlösung.
Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% überschreitet, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.



9. Garantiebestimmungen, Haftungsausschluß

Wir haften für die von uns entwickelte Software, sofern diese von uns installiert ist. Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Systemintegrität durch unsachgemäße Bedienung der Software des Rechners oder Änderungen an der Hardware verletzt wurde. Weiterhin übernehmen wir keine Haftung für nachträglich auftretende Fehler der Hardware und dadurch entstandene Fehler in der Software sowie für Software, welche von Dritten entwickelt wurde.

Bei der Bereitstellung von Diensten über das Internet haften wir grundsätzlich nicht für die Inhalte der auf unseren Servern von unseren Kunden angebotenen Daten oder Informationen. Ferner sind wir berechtigt, diese Dienste zu sperren bzw. unsere Leistungen einzustellen und einen Justiziar mit dieser Angelegenheit zu betrauen, wenn damit bestehendes Recht oder die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Auffassungen von Ethik verletzt werden.

Für gebraucht verkaufte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer kann bei Fehlschlagen mehrmaliger Ausbesserung oder Ersatzlieferung, Minderung, oder Wandlung des Vertrages verlangen. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt grundsätzlich in unseren Geschäftsräumen. Verlangt, der Kunde Leistungen vor Ort, gehen die Reisekosten und Spesen zu seinen Lasten.

Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung anzeigt. Untersuchungs- und Rügepflichten (Kaufleute) bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Gegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge, Beratungen oder Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen/vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisabspruchs nicht, es sei den, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandeten Produkte, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, sowie einer Kopie des Lieferscheins, auf eigene Kosten an amiko GmbH-Leipzig zurück zusenden. Sollte die Ware trotz eingehender Tests fehlerfrei sein, wird eine Service-Pauschale von DM 50,- zuzüglich MwSt. und Versandkosten in Rechnung gestellt.



10. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen oder Schäden an privat genutzten Sachen nach Produkthaftungsgesetz.

Wird uns die obliegende Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Leistung oder Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche über 10% sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn bei Vorliegen eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, zwingend gehaftet, wird.

Das Recht zum Rücktritt bleibt davon unberührt. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparung, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder Käufer sichergestellt hat, daß die Daten in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden und mit vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können.



11. Software

Der Käufer erkennt durch Öffnen der Verpackung oder durch Nutzung der Software die Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich an. Will der Käufer diese Bedingungen nicht anerkennen, gibt er die versiegelte Verpackung an uns innerhalb von 10 Tagen zurück.



12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Verträge wird als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung sowie Gerichtsstand Leipzig vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, am Ort, oder am Sitz des Käufers Klage zu erheben.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral- Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Käufer nicht.



13. Sonstiges

Sollte unsere Firma von einer anderen übernommen werden, gelten die abgeschlossenen Verträge unserer Kunden sinngemäß mit der neuen Firma weiter. Der Vertragspartner kann in diesem Fall fristlos kündigen ohne daß ihm dabei weitere Kosten entstehen.

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.